RED ab 13. Juni 2017
Zu der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält das von Deutschland beschlossene Funkanlagengesetz folgende Regelung:
Funkanlagen, die mit bislang geltenden harmonisierten Normen übereinstimmen, dürfen auch nach dem 12. Juni 2017 bis zur Veröffentlichung aktueller harmonisierter Normen in Verkehr gebracht werden.
Damit dürfen alle bereits zertifizierten Geräte weiter vertrieben werden. Die Gefahr eines Verkaufsstopps wurde dadurch abgewendet!
In der Begründung heißt es: Die Änderung dient der Klarstellung und soll sicherstellen, dass es nicht zu Beeinträchtigungen bei der Auslieferung von neuen Funkanlagen kommt, weil die Konformität von Funkanlagen nicht anhand aktueller im Amtsblatt der EU veröffentlichter harmonisierter Normen festgestellt werden kann.
Damit wolle man verhindern, dass eine enge Auslegung der EU-Vorschriften dazu führe, dass Hersteller nicht nur neue Produkte, sondern auch auf dem Markt befindliche Produkte nicht mehr in Verkehr bringen können. Man fürchte, dass es ansonsten bei in Deutschland ansässigen Herstellern zu nicht hinnehmbaren, existenzbedrohenden Umsatzeinbußen kommen könnte.
Stand: 01.06.2017