RED ab 13. Juni 2017

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RED ab 13. Juni 2017 Zu der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält das von Deutschland beschlossene Funkanlagengesetz folgende Regelung: Funkanlagen, die mit bislang geltenden harmonisierten Normen übereinstimmen, dürfen auch nach dem 12. Juni 2017 bis zur Veröffentlichung aktueller harmonisierter Normen in Verkehr gebracht werden. Damit dürfen alle bereits zertifizierten Geräte weiter vertrieben werden. Die Gefahr eines Verkaufsstopps wurde dadurch abgewendet! In der ...